amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Hinweise für Eberswalde: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
In bestimmten Angelegenheiten wird von Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese wird auf Antrag der betroffenen Person mit den nachfolgenden Daten ausgestellt:
Einfache Meldebescheinigung:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, welche über die vorstehenden Daten hinaus Angaben enthalten darf.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere Angaben wie z.B. den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und Religion.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Vollmacht Meldebescheinigung
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Eberswalde: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
ggf. Vollmacht Meldebescheinigung
Formulare
Hinweise für Eberswalde: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Vollmacht Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.2
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Hinweise für Eberswalde: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
14,00 € pro Meldebescheinigung (Archivauskunft)
Für bestimmte behördliche Zwecke kann die Meldebescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden. Dafür ist jedoch ein Nachweis, in Form eines Schreibens der anfragenden Behörde, vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein