amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Meldebestätigung

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Beschreibung

    Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
    Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
    0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)

    E-Mail: stadtbuero@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Meldebestätigung

    • Eine Meldebescheinigung kann am Neben- oder Hauptwohnsitz ausgestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Meldebestätigung

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

      Version

      Technisch geändert am 05.07.2023

      Stichwörter

      Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de