Außer Kraft - Zeugnis der Gesellenprüfung Erstellung Zweitschrift

    Berufsausbildung: Prüfungszeugnis Zweitschrift - ausfertigen

    Beschreibung

    Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

    Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.

    Prüfungszeugnisse sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Trotzdem kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verlorengehen. In der Regel stellt die für die jeweilige Prüfung zuständige Stelle (z.B. Kammer) gegen eine Verwaltungsgebühr eine Zweitschrift aus.

    Zuständigkeit

    Wenn keine kammerunabhängige Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
    die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Graben 38

    49074 Osnabrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 353-0

    Fax: 0541 353-122

    E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Für das Ausstellen einer gebührenpflichtigen Zweitschrift muss in der Regel ein Antrag ausgefüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für das Ausstellen der Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses wird üblicherweise eine Verwaltungsgebühr erhoben. Nach Prüfung der Daten erhält man einen Gebührenbescheid. Sobald dieser beglichen wurde, wird die Zweitschrift per Post zugestellt. Bescheinigungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten) sind kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bewerbung, Online Bewerbung, Ausbildung, Ausbildungsplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de