Außer Kraft - Lehrzeiten Bestätigung

    Berufsausbildung: Lehrzeitenbestätigung

    Beschreibung

    Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Ausbildungsrichtung zuständige Kammer, das heißt die Kammer, in deren Bezirk die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder die Ausbildung durchlaufen wurde. Diese kann z.B. sein:

    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

    Ansprechpartner

    Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Moslestraße 6

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 2220-0

    Fax: 0441 2220-111

    E-Mail: info@oldenburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Für die Bestätigung der Lehrzeit berechnen die zuständigen Stellen gemäß dem Gebührenverzeichnis in der Regel eine Pauschale.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anfrage zur Lehrzeitenbestätigung soll aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich erfolgen. Der Antrag muss vollständig ausgestellt sein und per Post oder Fax an die zuständige Stelle gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsplatz, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English