• Lingen (Ems) (Landkreis Emsland, Niedersachsen)
Außer Kraft - Lehrzeiten Bestätigung

Berufsausbildung: Lehrzeitenbestätigung

Beschreibung

Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Ihre Ausbildungsrichtung zuständige Kammer, das heißt die Kammer, in deren Bezirk die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder die Ausbildung durchlaufen wurde. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Adresse

Hausanschrift

Neuer Graben 38

49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 353-0

Fax: 0541 353-122

E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Kosten

Für die Bestätigung der Lehrzeit berechnen die zuständigen Stellen gemäß dem Gebührenverzeichnis in der Regel eine Pauschale.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anfrage zur Lehrzeitenbestätigung soll aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich erfolgen. Der Antrag muss vollständig ausgestellt sein und per Post oder Fax an die zuständige Stelle gegeben werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch vor 2010

Version

Technisch erstellt am 08.01.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausbildung, Ausbildungsplatz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024