Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 1201-0
Fax: 04131 712-201
Telefon Festnetz: 04131 712-0
Fax: 0531 1201-333
E-Mail: info@hwk-bls.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Berufsausbildungsvertrag
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person
- Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
- Ärzten,
- Zahnärzten
- Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
- Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Formulare
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
Voraussetzungen
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
- Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
- Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.
Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert
- bei Rückfragen,
- Nachforderungen von Unterlagen
- oder zur Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Fristen
Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Kosten
Die Eintragung kann für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig sein. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
Ausbildungsvergütung, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsdauer, Ausbilder/innen, Lehrling, Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbetrieb, Azubi, Ausbildender, Berufsausbildungsverzeichnis, Ausbildungseintragung, Ausbildungsstätte, Ausbildungsberuf, Lehrmädchen, Berufsausbildungsvertrag, Ausbildungsrahmenplan, Teilzeitausbildung, Sachlich-Zeitliche Gliederung, Lehrbub, Berufsausbildungsgesetz, Auszubildende(r)