Medienzentren / Bildstellen
Beschreibung
Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.
Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.
Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.
Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Hinweise für Harburg: Medienzentrum Landkreis Harburg
Das Kreis-Medienzentrum hat die Aufgabe, die im Landkreis Harburg ansässigen Schulen und außerschulischen, öffentlichen Bildungseinrichtungen, bzw. anerkannten Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie Behörden mit AV-Medien und Geräten zu versorgen. Des Weiteren bietet es Schulungen an den verschiedensten AV-Geräten sowie Seminare zur Förderung der medienpädagogischen Kompetenz von Lehrern, Erzieherinnen und Jugendleitern an.
Das Kreis-Medienzentrum hat die Aufgabe, die im Landkreis Harburg ansässigen Schulen und außerschulischen, öffentlichen Bildungseinrichtungen, bzw. anerkannten Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie Behörden mit AV-Medien und Geräten zu versorgen. Des Weiteren bietet es Schulungen an den verschiedensten AV-Geräten sowie Seminare zur Förderung der medienpädagogischen Kompetenz von Lehrern, Erzieherinnen und Jugendleitern an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.
Hinweise für Harburg: Medienzentrum Landkreis Harburg
Medienzentrum Landkreis Harburg
Anschrift
Peperdieksberg 1
21218 Seevetal
Telefon
04105/5992100
Telefax
04105/5992129
kontakt@medienzentrum-harburg.de
Internet
https://www.medienzentrum-harburg.de/
Bestellter Leiter
Ekkehard Brüggemann
Vertretungsberechtigte
Landkreis Harburg
Rechtsform
Öffentliche Einrichtung Landkreis Harburg
Medienzentrum Landkreis Harburg
Anschrift
Peperdieksberg 1
21218 Seevetal
Telefon
04105/5992100
Telefax
04105/5992129
kontakt@medienzentrum-harburg.de
Internet
https://www.medienzentrum-harburg.de/
Bestellter Leiter
Ekkehard Brüggemann
Vertretungsberechtigte
Landkreis Harburg
Rechtsform
Öffentliche Einrichtung Landkreis Harburg
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.
Formulare
Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Harburg: Medienzentrum Landkreis Harburg
Der Verleih von Medien und Geräten des Medienzentrums erfolgt an im Landkreis Harburg ansässige Schulen und außerschulische öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie Behörden und Parteien kostenlos. Ein Verleih an gewerbliche Interessenten und an Privatpersonen ist nicht möglich. Im Zweifelsfall entscheidet der Medienzentrumsleiter über die Entleihberechtigung.
Der Verleih von Medien und Geräten des Medienzentrums erfolgt an im Landkreis Harburg ansässige Schulen und außerschulische öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie Behörden und Parteien kostenlos. Ein Verleih an gewerbliche Interessenten und an Privatpersonen ist nicht möglich. Im Zweifelsfall entscheidet der Medienzentrumsleiter über die Entleihberechtigung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Kosten
Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Hinweise (Besonderheiten)
Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Medienzentrum Landkreis Harburg
Unterstützende Institutionen
Medienpädagogische Beraterinnen und Berater des Landes Niedersachsen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.12.2009
Stichwörter
Kreismedienzentrum, Kreisbildstelle, Kreisbildzentren