Medienzentren / Bildstellen
Beschreibung
Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.
Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.
Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.
Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bildungshaus
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
erforderliche Unterlagen
Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.
Formulare
Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Kosten
Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Hinweise (Besonderheiten)
Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.
Unterstützende Institutionen
Medienpädagogische Beraterinnen und Berater des Landes Niedersachsen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.12.2009
Stichwörter
Kreisbildstelle, Kreismedienzentrum, Kreisbildzentren