Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Beschreibung

    Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.


    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Wasserbehörde den Nachweis der Fachbetriebseigenschaft zu erbringen. Diese muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden wenn er den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den zugelassenen Sachverständigenorganisationen.

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    §§ 62 - 64 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    §§ 62 - 64 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    Verfahrensablauf

    Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 15.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)