Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Beschreibung
Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Wasserbehörde den Nachweis der Fachbetriebseigenschaft zu erbringen. Diese muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden wenn er den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den zugelassenen Sachverständigenorganisationen.
Ansprechpartner
Stadt Sarstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burkhard Adolphi
Frau Heike Brennecke
Frau Iris Hartmann
Frau Ruth Höftmann
Herr Lars Kuntze
Frau Nicole Müller
Frau Sylvia Oldenburg
Frau Elke Pytel-Weber
Frau Michaela Schindler
Frau Anita Schwerdtfeger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05066 805-25
Fax: 05066 805-70
E-Mail: standesamt@sarstedt.de
E-Mail: anita.schwerdtfeger@sarstedt.de
Frau Claudia Wallbaum
Frau Roswitha Wolters
Herr Jörg Woyda
Herr Rembert Andermann
Frau Martina Brinkmann
Herr Christoph Neuber
Frau Daniela Tomis
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG erfolgt durch die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 15.01.2019