Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Borkum: Straßenverkehr, -verkehrsbeschränkung

    Strassenverkehr -verkehrsbeschränkung

    Allgemeine Informationen:

    1. Angelegenheiten des ruhenden Verkehrs, Verwarnungen

    2. Parkplätze, Parkgebühren

    3. Verkehrsberuhigung

    4. Verkehrszählungen

    5. Verkehrszeichen, Signalschau,

    6. Straßensperrungen

    7. Gewichtsbeschränkung:
      Sondernutzungserlaubnisse für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12t. Bei der Beantragung ist der Kraftfahrzeugschein vorzulegen.
      Gebühren: Zwischen 30,00 € und 200,00 €

    8. Saisonverkehrsbeschränkung, Ausnahmeerlaubnisse:

      Zur Verbesserung der Aufenthalts- und Erholungsqualität gelten im Nordseeheilbad Borkum saisonal Verkehrsbeschränkungen insbesondere für den Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen.

      Die Saisonverkehrsbeschränkung 2013/2014 gilt wie folgt:

      Rote Zone    (Fahrverbot ganztags)

      vom        26.12.2012 - 06.01.2013 und
      vom        16.03.2013 - 03.11.2013 und
      vom        26.12.2013 - 07.01.2014

      Blaue Zone (Fahrverbot nachts von 21:00 - 7:00)

      vom        16.03.2013 - 03.11.2013


      Wenn Sie für den Tag der  An- und Abreise eine (zeitlich beschränkte) Ausnahmegenehmigung benötigen, erhalten Sie diese an den Fahrkartenschaltern der AG Ems und Borkumer Kleinbahn kostenlos. Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert sind, können Sie bei Frau Drost im Rathaus für die Dauer Ihres Urlaubes eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren des Stadtgebietes erhalten.
      Gebühren: Zwischen 20,00 € und 200,00 €

    Rechtliche Grundlagen:
    StVG, StVO, StVZO, NStrG, Sondernutzungssatzung und -verordnung der Stadt Borkum

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 26

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)

    Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)

    Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)

    Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)

    E-Mail: kfz@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsverbot, Großraumtransport

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de