Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen (§ 46 StVO)
Es können nur Ausnahmegenehmigungen an die Firmen ausgestellt werden, die die gewichtsbeschränkten Straßen auch tatsächlich befahren. Es soll hierbei gewährleistet sein, dass die Firmen die in der Ausnahmegenehmigung aufgeführten Auflagen beachten und damit Schäden am Straßenkörper weitestgehend verhindert werden.
Es können nur Ausnahmegenehmigungen an die Firmen ausgestellt werden, die die gewichtsbeschränkten Straßen auch tatsächlich befahren. Es soll hierbei gewährleistet sein, dass die Firmen die in der Ausnahmegenehmigung aufgeführten Auflagen beachten und damit Schäden am Straßenkörper weitestgehend verhindert werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen (§ 46 StVO)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Friesland.
Bitte beachten Sie andere Zuständigkeiten!
Bei Einzelgenehmigungen:
Anträge für die Landes-/Kreis- und Stadtstraßen im Bereich der Städte Jever, Schortens und Varel sind direkt an die jeweilige Stadt zu richten.
Bei Dauergenehmigungen:
Anträge für die Stadtstraßen im Bereich der Stadt Varel und für die Gemeindestraßen im Bereich der Gemeinde Wangerland sind direkt an die Stadt / Gemeinde zu richten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Friesland.
Bitte beachten Sie andere Zuständigkeiten!
Bei Einzelgenehmigungen:
Anträge für die Landes-/Kreis- und Stadtstraßen im Bereich der Städte Jever, Schortens und Varel sind direkt an die jeweilige Stadt zu richten.
Bei Dauergenehmigungen:
Anträge für die Stadtstraßen im Bereich der Stadt Varel und für die Gemeindestraßen im Bereich der Gemeinde Wangerland sind direkt an die Stadt / Gemeinde zu richten.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meyer
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen (§ 46 StVO)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen (§ 46 StVO)
Anträge sollten mind. 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden.
Anträge sollten mind. 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport