Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragstellende, Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen.
Mögliche Inhalte einer Ausnahmegenehmigung
- Parken im eingeschränktem Haltverbot
- Befahren der Fußgängerzone et cetera.
Antragstellung
- Formloser Antrag mit genauer Begründung
- Nennung des Kfz-Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge
- Der Antrag kann von der betroffenen oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Dies ist wie folgt möglich:
- persönlich,
- per Post,
- per E-Mail
- oder per Fax
Gültigkeitsdauer
- 1 Jahr,
- kurzzeitige Ausnahmegenehmigungen werden je nach Erfordernis genehmigt
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragstellende, Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen.
Mögliche Inhalte einer Ausnahmegenehmigung
- Parken im eingeschränktem Haltverbot
- Befahren der Fußgängerzone et cetera.
Antragstellung
- Formloser Antrag mit genauer Begründung
- Nennung des Kfz-Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge
- Der Antrag kann von der betroffenen oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Dies ist wie folgt möglich:
- persönlich,
- per Post,
- per E-Mail
- oder per Fax
Gültigkeitsdauer
- 1 Jahr,
- kurzzeitige Ausnahmegenehmigungen werden je nach Erfordernis genehmigt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
- formloser unterschriebener Antrag
- ggf. Vollmacht
- formloser unterschriebener Antrag
- ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
HandwerkerInnen, Sozialdienste, Anliefernde, ÄrzteInnen oder Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Anliegen können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies geht nur wenn,
-
ein triftiger Grund (zum Beispiel Notfälle) vorliegt
-
und man sich deshalb nicht an die Vorschriften der Straßenverkerhsordnung halten kann.
Die öffentlichen Interessen dürfen bei der Genehmigung von den Ausnahmen nicht verletzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet eine abschließende Auflistung von Inhalten und Auflagen. Somit wird genau festgelegt, von welchen Vorschriften der jeweilige Kraftfahrzeugführende befreit ist.
HandwerkerInnen, Sozialdienste, Anliefernde, ÄrzteInnen oder Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Anliegen können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies geht nur wenn,
-
ein triftiger Grund (zum Beispiel Notfälle) vorliegt
-
und man sich deshalb nicht an die Vorschriften der Straßenverkerhsordnung halten kann.
Die öffentlichen Interessen dürfen bei der Genehmigung von den Ausnahmen nicht verletzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet eine abschließende Auflistung von Inhalten und Auflagen. Somit wird genau festgelegt, von welchen Vorschriften der jeweilige Kraftfahrzeugführende befreit ist.
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport
Metainformation
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