Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Niedernwöhren: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Für einige Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie zum Beispiel verbringen von Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum (Container/Gerüste), Helm-und Gurtpflicht oder Verkehrsverbote, können Ausnahmen erteilt werden.
Für einige Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie zum Beispiel verbringen von Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum (Container/Gerüste), Helm-und Gurtpflicht oder Verkehrsverbote, können Ausnahmen erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hansel
Weitere Informationen
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05721 703-1155
Kontaktperson
Herr Bredemeier
E-Mail: gueterkraftverkehr.36@landkreis-schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7031813
Fax: +49 5721 7031399
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Niedernwöhren: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
- Antrag aus dem folgende Daten hervorgehen:
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Grund der beantragten Ausnahme
- für welchen Zeitraum soll die Anordnung erteilt werden
- eventuell Lageplan
- Antrag aus dem folgende Daten hervorgehen:
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Grund der beantragten Ausnahme
- für welchen Zeitraum soll die Anordnung erteilt werden
- eventuell Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Niedernwöhren: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Hinweise für Niedernwöhren: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport
Metainformation
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