Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Rinteln: Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung

    Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Bereiche (Fußgängerzone Marktplatz), Halten im eingeschränkten Haltverbot, Aufstellung von Schuttcontainern etc..

    Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Bereiche (Fußgängerzone Marktplatz), Halten im eingeschränkten Haltverbot, Aufstellung von Schuttcontainern etc..

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste (Amt 32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 19

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403300

    Fax: 05751 403249

    E-Mail: buergerbuero@rinteln.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2010 (von: Stadt Rinteln Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Rinteln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung

    Erforderlich ist die Angabe des amtl. Kennzeichens des jeweiligen Kraftfahrzeuges und bei der Aufstellung von Schuttcontainern die Angabe des Namens und der Anschrift der aufstellenden Firma.

    Erforderlich ist die Angabe des amtl. Kennzeichens des jeweiligen Kraftfahrzeuges und bei der Aufstellung von Schuttcontainern die Angabe des Namens und der Anschrift der aufstellenden Firma.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Rinteln: Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung

    Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr je nach Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung zwischen 10,20 € und 767,00 €.

    Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr je nach Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung zwischen 10,20 € und 767,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehrsverbot, Großraumtransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)