Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
----------------------------------------------------- Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet ----------------------------------------------------- ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .
Kontakt
Kontaktperson
Auskunftstelefon der Zulassungsstelle
Stichwörter
Zulassungsbehörde, Kraftfahrzeugangelegenheiten, Kraftfahrzeugkartei, Kraftfahrzeugkennzeichen, Kraftfahrzeugzulassung, Zulassungstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Fahrtenbuch, straßenverkehr, autozulassung, Telefondienst, Bereitschafts, Samstagöffnung, führerschien, zulassunsgstelle, Anhängerverzeichnis, Ehrenamtskarte
Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
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- Braunschweig
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .
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Internet
Braunschweig - Zulassungsstelle
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Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
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ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .
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Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
Adresse
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ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .
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Braunschweig - Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Eine Zulassung kann nicht erfolgen,
- bei Kfz-Steuerrückständen
Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
-
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
- bei Gebührenrückständen,
solange
-
- die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
- offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014
Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden.
Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.
Wichtiger Hinweis
Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:
- Ausfuhrkennzeichen
- Händlerzulassungen
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
- Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
- Rote Dauerkennzeichen
- Überprüfung von Fahrtenbüchern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
- Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
- Zulassungen über Zulassungsdienste.
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- Braunschweig
Öffnungszeiten
ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .
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Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport