Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“. 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porschestraße 5

    38112 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ----------------------------------------------------- Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist die Straßenverkehrsabteilung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet ----------------------------------------------------- ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Kontaktperson

    • Auskunftstelefon der Zulassungsstelle

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde, Kraftfahrzeugangelegenheiten, Kraftfahrzeugkartei, Kraftfahrzeugkennzeichen, Kraftfahrzeugzulassung, Zulassungstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Fahrtenbuch, straßenverkehr, autozulassung, Telefondienst, Bereitschafts, Samstagöffnung, führerschien, zulassunsgstelle, Anhängerverzeichnis, Ehrenamtskarte

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2019 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“. 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“. 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“. 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

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    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

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    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   Dienstags und Mittwochs   08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr  Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr   An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat , erfahren Sie im Internet unter AKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. --------------------------------------------------------------------------  Hinweis: „ Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet.   Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Online-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sie auf der Seite Aktuelles .

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

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    Version

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Verkehrsverbot, Großraumtransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)