• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Beschreibung

Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.

Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der für den Beruf zuständigen Kammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Wirtschaftsprüferkammer

Adresse

Hausanschrift

Rauchstraße 26

10787 Berlin

Postanschrift

Postfach 301882

10746 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 726161-0

Fax: 030 726161-212

E-Mail: kontakt@wpk.de

Version

Technisch erstellt am 28.01.2010

Technisch geändert am 16.06.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Hohenzollernstraße 52

30161 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

Fax: 0049-511 39789-34

E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

Adresse

Hausanschrift

Am Sande 1

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 04131 742424

Fax: 04131 742180

E-Mail: service@lueneburg.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

Adresse

Hausanschrift

Biermannstraße 29

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Mars-la-Tour-Straße 1-13

26121 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 801-0

Fax: 0441 801-180

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag mit Lebenslauf
  • Erklärung zur Sachverständigenordnung
  • Abschriften/Kopien von Abschlusszeugnissen/Diplomen
  • Angabe von 5 Referenzen, die über Kenntnisse etc. gehört werden können
  • Durchschläge von mindestens 3 Gutachten
  • eine Erklärung, ob und bei welchen Kammern bereits ein Antrag gestellt wurde und mit welchem Ergebnis
  • Nachweis über den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • 1 Passfoto in Farbe
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O)

Voraussetzungen

  • Bedarf an Sachverständigenleistungen
  • Nachweis der besonderen Sachkunde
  • keine Bedenken gegen die Eignung 

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung einer Sachverständigen/eines Sachverständigen beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die Überprüfung der sogenannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium gliedert sich wie folgt:

  • Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweis,
  • schriftliche und mündliche Überprüfung,
  • Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der zuständigen Stelle.

Liegen alle Voraussetzungen vor, schließt sich die Vereidigung an.
Die zu bestellende sachverständige Person hat die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung zu unterzeichnen. Wird das Sachgebiet einer Bestellung geändert oder erweitert, so genügt statt der Eidesleistung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid.

Sachverständige Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Unter den ausgeführten Voraussetzungen erfolgt auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders geeigneten Personen, die auf den Gebieten der Wirtschaft

  • bestimmte Tatsachen in Bezug auf Sachen, insbesondere die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren feststellen oder
  • die ordnungsgemäße Vornahme bestimmter Tätigkeiten überprüfen.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Tätigkeit der Sachverständigen/des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn

  • die sachverständige Person gegenüber der jeweiligen zuständigen Stelle erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige/öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
  • die Zeit, für die die sachverständige Person öffentlich bestellt ist, abläuft,
  • die zuständige Stelle die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. 

Die sachverständige Preson hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der zuständigen Stelle Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024