Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Beschreibung

    Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

    Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
    Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.

    Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der für den Beruf zuständigen Kammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Wirtschaftsprüferkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Postanschrift

    Postfach 301882

    10746 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 726161-0

    Fax: 030 726161-212

    E-Mail: kontakt@wpk.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2010

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 52

    30161 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

    Fax: 0049-511 39789-34

    E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Handwerkskammer Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 17

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 34859-0

    Fax: 0511 34859-32

    E-Mail: info@hwk-hannover.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Industrie- und Handelskammer Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 49

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3107-0

    Fax: 0511 3107-333

    E-Mail: info@hannover.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 7

    30165 Hannover

    Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 616-23400

    Fax: +49 511 616-23453

    E-Mail: ea@region-hannover.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mars-la-Tour-Straße 1-13

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 801-0

    Fax: 0441 801-180

    E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit Lebenslauf
    • Erklärung zur Sachverständigenordnung
    • Abschriften/Kopien von Abschlusszeugnissen/Diplomen
    • Angabe von 5 Referenzen, die über Kenntnisse etc. gehört werden können
    • Durchschläge von mindestens 3 Gutachten
    • eine Erklärung, ob und bei welchen Kammern bereits ein Antrag gestellt wurde und mit welchem Ergebnis
    • Nachweis über den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
    • 1 Passfoto in Farbe
    • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O)

    Voraussetzungen

    • Bedarf an Sachverständigenleistungen
    • Nachweis der besonderen Sachkunde
    • keine Bedenken gegen die Eignung 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung einer Sachverständigen/eines Sachverständigen beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die Überprüfung der sogenannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium gliedert sich wie folgt:

    • Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweis,
    • schriftliche und mündliche Überprüfung,
    • Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der zuständigen Stelle.

    Liegen alle Voraussetzungen vor, schließt sich die Vereidigung an.
    Die zu bestellende sachverständige Person hat die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung zu unterzeichnen. Wird das Sachgebiet einer Bestellung geändert oder erweitert, so genügt statt der Eidesleistung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid.

    Sachverständige Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

    Unter den ausgeführten Voraussetzungen erfolgt auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders geeigneten Personen, die auf den Gebieten der Wirtschaft

    • bestimmte Tatsachen in Bezug auf Sachen, insbesondere die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren feststellen oder
    • die ordnungsgemäße Vornahme bestimmter Tätigkeiten überprüfen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit der Sachverständigen/des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn

    • die sachverständige Person gegenüber der jeweiligen zuständigen Stelle erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige/öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
    • die Zeit, für die die sachverständige Person öffentlich bestellt ist, abläuft,
    • die zuständige Stelle die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. 

    Die sachverständige Preson hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der zuständigen Stelle Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024