Rechtsanwaltsgesellschaft Zulassung

    Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen

    Um Ihre Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu führen oder Personen als Gesellschafter aufzunehmen, die nicht der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkammer angehören, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. 

    Hinweise für Niedersachsen: Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung beantragen

    Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. 

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, deren Haftung beschränkt ist und anwaltlich tätig ist, müssen Sie eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer beantragen. Das gilt unter anderem für:

    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
    • Aktiengesellschaften (AG)
    • Europäische Gesellschaften (SE)
    • Kommanditgesellschaften (KG, GmbH & Co. KG)
    • Gesellschaften mit entsprechender Rechtsform eines Staats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums 

    Ebenso benötigen Sie eine Zulassung, wenn sie Personen in die Berufsausübungsgesellschaft aufnehmen wollen, die nicht der Rechtsanwaltskammer, der Steuerberaterkammer, der Patentanwaltskammer oder der Wirtschaftsprüferkammer angehören. 
    Für die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkungen, der nur die vorgenannten Personen angehören, müssen Sie keine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen, können dies aber freiwillig tun, zum Beispiel bei:

    • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

    In jedem Fall gelten die Rechte und Pflichten der durch die Kammer festgelegten Berufsordnung.

    Wenn Sie mit einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie ebenfalls eine Zulassung. In diesem Fall erbringen Sie über eine inländische Zweigniederlassung Dienstleistungen in Deutschland.
    Mit der Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft dürfen Sie folgende Tätigkeiten anbieten:

    • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnlichem
    • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
    • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen, soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte geboten ist
    • Vertretung vor:
      • dem Deutschen Patent- und Markenamt
      • dem Bundespatentgericht
      • dem Bundessortenamt
      • anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
    • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

    Zuständigkeit

    Regional zuständige Rechtsanwaltskammer

    Die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer finden Sie über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer:
    https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Hinweise für Niedersachsen: Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 15132

    E-Mail: registratur@lkclp.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Staugraben 5

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 92543-0

    Fax: 0441 92543-29

    E-Mail: info@rak-oldenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.12.2009

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular, insbesondere können dies folgende sein:

    • Gründungsurkunde (Kopie)
    • Gesellschaftsvertrag (Kopie)
    • aktuelle Gesellschafterliste
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage (Kopie)
      • bei haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaften, in denen mehr als 10 Personen tätig sind, beträgt die Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall
      • bei haftungsbeschränkten Gesellschaften mit weniger als 10 Beschäftigten beträgt die Versicherungssumme 1 Million EUR
      • bei nicht haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaften beträgt die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall 500.000 EUR
    • nicht bereits registrierte Gesellschaften müssen Identitätsnachweise der Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane sowie der Gesellschafterinnen und Gesellschafter vorlegen, in der Regel eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der geschäftsführenden Personen, gegebenenfalls auch von Personen mit Prokura und Handlungsbevollmächtigten (Kopie)
    • Anstellungsverträge der geschäftsführenden Personen, der Personen mit Prokura und der Handlungsbevollmächtigten (Kopie)
    • bei nichtanwaltlichen Gesellschaftern: Bescheinigung der jeweiligen Berufskammer über das Bestehen einer Mitgliedschaft, zum Beispiel in Form:
      • einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Qualitäts- beziehungsweise Tätigkeitsnachweises,
    • Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
    • bei ausländischen Gesellschaften zusätzlich Nachweis für eine in Deutschland befindliche Zweigniederlassung 

    Voraussetzungen

    • Teil des Unternehmensgegenstandes ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
    • Gesellschafter sind in der Gesellschaft tätig und stammen aus einer der folgenden Berufsgruppen:
      • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
      • Mitglieder der Patentanwaltskammer
      • Steuerberaterinnen und Steuerberater
      • Steuerbevollmächtigte
      • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
      • vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer
      • freie Berufe
    • Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass Gesellschafter, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten nach der Patentanwaltsordnung (PAO) oder der Berufsordnung verstoßen ausgeschlossen werden können.
    • Die Kapitalstruktur der Gesellschaft erfüllt die folgenden Anforderungen: 
      • Wenn andere Gesellschaften an der Gesellschaft beteiligt sind, sind dies entweder zugelassene Berufsausübungsgesellschaften oder eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck ausschließlich das Halten von Anteilen an einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft ist.
      • Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen muss an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden sein. Bei Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen die Aktien auf Namen lauten.
      • Anteile an der Berufsausübungsgesellschaft dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden. Dritte dürfen nicht am Gewinn der Berufsausübungsgesellschaft beteiligt werden.
    • Die Mitglieder der Geschäftsführung sind ausschließlich:
      • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
      • Patentanwältinnen und Patentanwälte, 
      • Steuerberaterinnen und Steuerberater, 
      • Steuerbevollmächtigte,
      • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, 
      • vereidigte Buchprüferinne und Buchprüfer oder
      • Angehörige freier Berufe.
    • Diese erfüllen keinen der möglichen Versagungstatbestände und ihnen wurde nicht die Eignung aberkannt, eine Berufsausübungsgesellschaft zu vertreten und ihre Geschäfte zu führen oder Aufsichtsfunktionen einer Berufsausübungsgesellschaft wahrzunehmen.
    • Der Geschäftsführung gehören Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in vertretungsberechtigter Zahl an.
    • Die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist gewährleistet, wenn sie die Geschäftsführung wahrnehmen oder in sonstiger Weise die Gesellschaft vertreten.
    • Die Gesellschaft befindet sich nicht im Vermögensverfall.
    • Wenn die Gesellschaft die Bezeichnung Rechtsanwaltsgesellschaft führt, haben Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte die Mehrheit der Stimmrechte inne und stellen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans.
    • Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen EUR pro Versicherungsfall oder eine vorläufige Deckungszusage. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden beläuft sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme. Wenn nicht mehr als 10 Personen patentanwaltlich oder in einem freien Beruf tätig sind, beträgt die Mindestversicherungssumme 1 Million EUR. 
    • Für Zulassung ausländischer Gesellschaften mit Sitz in einem WTO-Staat gelten folgende zusätzlichen Anforderungen und Besonderheiten:
      • Die Gesellschaft ist nach dem Recht des Staats ihres Sitzes zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt.
      • Ihre Gesellschafter sind
        • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
        • Patentanwältinnen und Patentanwälte, 
        • Steuerberaterinnen und Steuerberater,
        • Steuerbevollmächtigte,
        • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
        • Die deutsche Zweigniederlassung hat eine eigene Geschäftsleitung, die die Gesellschaft vertreten kann und über ausreichende Befugnisse verfügt, um die Wahrung des Berufsrechts in Bezug auf die deutsche Zweigniederlassung sicherzustellen.
    • Die Befugnis, Rechtsberatung und -vertretung im deutschen Recht wahrzunehmen, besteht nur, wenn
      • an ihr mindestens eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt ist und
      • der Geschäftsleitung der deutschen Zweigniederlassung zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigte Patentanwältinnen und Patentanwälte in vertretungsberechtigter Zahl angehören.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist nach Zustellung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.

    • Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
    • Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Berufsausübungsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
    • Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

    Hinweise für Niedersachsen: Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung beantragen

    Fristen

    Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.

    Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.

    Hinweise für Niedersachsen: Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung beantragen

    Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.

    Kosten

    Für die Zulassung der Berufsausübungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Rechtsanwaltskammer an.

    Die Rechtsanwaltskammern erheben folgende Gebühren für die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft:

    Rechtsanwaltskammer Braunschweig: 750,-- €

    Rechtsanwaltskammer Celle: 760,-- €

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg: 770,-- €

    Außerdem ist die Gesellschaft als Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Betrag fest.

    Hinweise für Niedersachsen: Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung beantragen

    Die Rechtsanwaltskammern erheben folgende Gebühren für die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft:

    Rechtsanwaltskammer Braunschweig: 750,-- €

    Rechtsanwaltskammer Celle: 760,-- €

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg: 770,-- €

    Außerdem ist die Gesellschaft als Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Betrag fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder des Vertretungsberechtigten der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen. Das gilt auch für die Errichtung oder Auflösung von Zweigniederlassungen. Der Mitteilung muss eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beigefügt werden.

    Kann eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht mehr garantieren, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusteht und die geschäftsführenden Personen mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, darf sie sich nicht mehr als Rechtsanwaltsgesellschaft bezeichnen und muss unter einer anderen Form der Berufsausübungsgesellschaft firmieren und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 27.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Stichwörter

    Gesellschafter, Berufsausübungsgesellschaft, Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsvertretung, Haftung, AG, beschränkte Haftung, rechtsberatende Berufe, Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt, GmbH, Zulassung, Rechtsanwaltsgesellschaft, Gesellschafterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024