Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Europäische Rechtsanwältin/Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Beschreibung

    Als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt können Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Staugraben 5

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 92543-0

    Fax: 0441 92543-29

    E-Mail: info@rak-oldenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fallliste über die von der Antrag stellenden Person im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen gemäß § 12 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) mit Angaben zu:
      • Aktenzeichen
      • Gegenstand
      • Zeitraum
      • Art und Umfang der Tätigkeit
      • Sachstand der von der antragstellenden Person im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Nachweis einer mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassene europäische Rechtsanwältin/niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß §§ 11, 12 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

    Wer sich innerhalb dieser 3 Jahre nur für kurze Zeit im deutschen Recht betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§§ 4 Absatz 1 und 13 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und § 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 39 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Stichwörter

    Europäische Rechtsanwältin: Zulassung, Europäischer Rechtsanwalt, Europäische Rechtsanwältin/Europäischer Rechtsanwalt: Zulassung, Europäische Rechtsanwälte, Europäische Rechtsanwältinnen, Europäische Rechtsanwältin, Europäischer Rechtsanwalt: Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English