• Haren (Ems) (Landkreis Emsland, Niedersachsen)
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung

Beschreibung

Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt. Mit der Zulassung wird die Bewerberin bzw. der Bewerber Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Emsland

Adresse

Postanschrift

Postfach 15 62

49705 Meppen

Hausanschrift

Ordeniederung 1

49716 Meppen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Staugraben 5

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 92543-0

Fax: 0441 92543-29

E-Mail: info@rak-oldenburg.de

Version

Technisch erstellt am 25.12.2009

Technisch geändert am 16.06.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses
    • über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt,
    • über das Bestehen der Eignungsprüfung oder
    • über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original,
  • Lebenslauf,
  • ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades,
  • Personalbogen mit Lichtbild

Voraussetzungen

  • Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
  • bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

Kosten

Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Erteilung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024