Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung

    Beschreibung

    Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt. Mit der Zulassung wird die Bewerberin bzw. der Bewerber Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Delmenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 128

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Staugraben 5

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 92543-0

    Fax: 0441 92543-29

    E-Mail: info@rak-oldenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses
      • über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt,
      • über das Bestehen der Eignungsprüfung oder
      • über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
    • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original,
    • Lebenslauf,
    • ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades,
    • Personalbogen mit Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
    • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
    • bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rechtsanwältinnen, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Erteilung, Rechtsanwälte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de