Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung

    Beschreibung

    Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt. Mit der Zulassung wird die Bewerberin bzw. der Bewerber Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Gifhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05371 82-0

    E-Mail: ea@gifhorn.de

    Kontaktperson

    • Herr Jörg Burmeister

      Telefon Festnetz: 05371 82-404

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsanwaltskammer Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bruchtorwall 12

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 12335-0

    Fax: 0531 12335-66

    E-Mail: info@rak-braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses
      • über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt,
      • über das Bestehen der Eignungsprüfung oder
      • über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
    • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original,
    • Lebenslauf,
    • ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades,
    • Personalbogen mit Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
    • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
    • bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English