• Rollshausen (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Beschreibung

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

  • von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
  • technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
  • Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,

erforderlich ist.

Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Zuständigkeit

In Niedersachsen sind gemäß Nr. 8.1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder  für Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Winter-Str. 2

38120 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

Fax: +49 531 35476-333

E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Alva-Myrdal-Weg 1

37085 Göttingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0551 5070-01

Fax: 0551 5070-250

E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Genaue Beschreibung der Aufgaben des bestellten Beauftragten mit Bestellungsurkunde und dem Nachweis von dessen Fachkunde und Zuverlässigkeit.

Die Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit von Beauftragten sind in Abschnitt 2 der 5. BImSchV sowie in Anhang II festgelegt, die durch den Beauftragten zu erfüllenden Aufgaben können § 54 BImSchG entnommen werden.

Voraussetzungen

Immissionsschutzbeauftragte müssen gem. § 55 (2) BImSchG die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Die Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit von Beauftragten sind in Abschnitt 2 der 5. BImSchV sowie in Anhang II der 5. BImSchV festgelegt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Da es sich nach § 55 BImSchG um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine Rechtsbehelfe erforderlich

Verfahrensablauf

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Fristen

Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige. Eine konkrete Bearbeitungsdauer ist nicht festgelegt.

Kosten

Die Kosten können der aktuellen Fassung der in Niedersachsen gültigen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) entnommen werden.

Nach Nr. 44.1.29 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der AllGO entstehen für die Anordnung zur Bestellung einer/ eines/ mehrerer Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 Abs. 2 BImSchG Kosten in Höhe von 270 €.

Weitere Informationen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind gemäß § 55 BImSchG unverzüglich anzuzeigen.

Bemerkungen

Aufgrund des In-Kraft-Tretens der Verordnung (765/2008) über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung vom 02.09.2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkstelleG) vom 08.08.2009 werden sich ab dem 01.01.2010 wesentliche Änderungen im Akkreditierungs- und dem Bekanntgabeverfahren ergeben.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Immissionsschutzbeauftragter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024