Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen
Beschreibung
Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen.
Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen. Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte aus den Verzeichnissen der Handwerkskammer für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Formulare
Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.07.2010
Stichwörter
Handwerkerrolle, Auskünfte der Handwerkskammer aus der Handwerksrolle