Daten der Handwerksregister Übermittlung

    Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen

    Beschreibung

    Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen.

    Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen. Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte aus den Verzeichnissen der Handwerkskammer für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

    Formulare

    Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerkerrolle, Auskünfte der Handwerkskammer aus der Handwerksrolle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de