Handwerksrolle Änderung
Beschreibung
Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 1201-0
Telefon Festnetz: 04131 712-0
Fax: 04131 712-201
Fax: 0531 1201-333
E-Mail: info@hwk-bls.de
Formulare
Antrag auf Eintragung
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Eintragung
erforderliche Unterlagen
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
- Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 13.09.2018
Stichwörter
Handwerksrolle: Änderung, Handwerkerrolle, Unternehmensform