Handwerksrolle Eintragung gleichwertiger Prüfungen
Beschreibung
Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zu § 1 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Sie oder Ihr Betriebsleiterin/Ihr Betriebsleiter können als
- Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur oder Ingenieurin/Ingenieur
- Absolventin/Absolvent einer technischen Hochschule bzw. einer staatlich oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung
mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.
Entsprechendes gilt für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz einen vergleichbaren Hochschulabschluss erworben haben; sonstige Berufsqualifikationen finden über § 9 HwO i.V.m. der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Berücksichtigung. Eine Eintragung kann des Weiteren bei Vorliegen einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erfolgen (z.B. Industriemeisterin/Industriemeister).
Die zuständige Stelle beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Die Entscheidung über die Eintragung trifft ebenfalls die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige (Betriebsstätte) liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis und Stadt Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0541 501-2459(Vertreter: 0541 501-2057)
E-Mail: ea@landkreis-osnabrueck.de
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Hochschulzeugnis oder Fachschulzeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule
Formulare
Anträge und Formulare können bei der zuständigen Stelle angefragt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Handwerkerrolle