Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

    Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO

    Beschreibung

    Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerksordnung (HwO) durch die zuständige Stelle erhalten. Daneben könnte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Betracht kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim

    Adresse

    Hausanschrift

    Medenheimer Str. 6/8

    37154 Northeim

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 33836

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis der Gesellenprüfung/Facharbeiterprüfung
    • Zeugnis der Meisterprüfung im Handwerk
    • Zeugnisse oder Bescheinigungen über sonstige Lehrgänge und Prüfungen (z. B. Abschlussprüfung an Hochschule oder Fachhochschule, Technikerin/Techniker, Industriemeisterin/Industriemeister, Fachkurse und Lehrgänge)
    • Nachweise über die zur Ausübungsberechtigung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

    Voraussetzungen

    • Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes erhalten, wenn:
      • die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten werden dabei berücksichtigt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerkerrolle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de