• Soltau (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Außer Kraft - Handwerksrolle Eintragung Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO

Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Beschreibung

Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters verfügt, dann kann unter Umständen eine  Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Daneben könnte eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Betracht kommen.

Die zuständige Stelle kann die Ausnahmebewilligung unter Auflagen, Bedingungen oder befristet und auf einen wesentlichen Teil begrenzt erteilen.

Weitere Informationen:

  • Handwerksrolle: Erteilung - Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 oder § 9 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise der Berufsausbildung und der bisherigen beruflichen Tätigkeit.
  • Fotokopien der Zeugnisse und Beschäftigungsnachweise
  • Angaben zum Betrieb, den Sie als Inhaberin/Inhaber, Gesellschafterin/Gesellschafter oder als Betriebsleiterin/Betriebsleiter führen möchten
  • Benennung des Ausnahmegrundes (z.B. fortgeschrittenes Alter, günstige Gelegenheit zur Betriebsübernahme, drohende Arbeitslosigkeit, etc.)

Voraussetzungen

  • die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter
    • hat keine Meisterprüfung abgelegt, verfügt jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters
    • verfügt neben der fachlichen Befähigung zum Führen eines Handwerksbetriebes durch Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten über einen anerkannten Ausnahmegrund
      • Ein Ausnahmegrund liegt vor, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung wäre, die Meisterprüfung abzulegen.
    • ist eine natürliche Person
  • Bürger aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz
    • Berufsqualifikation wurde nicht im Inland erworben, sondern in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz
    • Erfüllung der Voraussetzungen der auf Grundlage von § 9 Handwerksordnung (HwO) erlassenen EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU-EWR HwV)

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gilt der Antragsgrundsatz, so dass das Verfahren einer Antragstellung bei der zuständigen Stelle bedarf.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Handwerkerrolle, Handwerksrolle: Erteilung- Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024