Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Hasentiere 
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Durchführung der

    • amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung inklusive Nachuntersuchung
    • Hygieneüberwachung
    • Probenahmen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan
    • Ausstellen von Genusstauglichkeitsbescheinigungen


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Herr Dr. Morthorst
    Tierärztin Gorschlüter
    Telefon: 0441 235-4610

    Ansprechpartner in der Fleischuntersuchungsstelle
    Tierarzt W. Hägelen
    Telefon: 0441 235-3236

    Ansprechpartnerin für Praktikumsplätze
    Frau Wobig
    Telefon: 0441 235-4615
    E-Mail: veterinaerwesen[at]stadt-oldenburg.de

    Der Schlachtbetrieb ist als Ausbildungsstätte für die Durchführung von vorgeschriebenen Praktika in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Tierart Rind) sowie der Hygieneüberwachung (Schlachthofpraktikum, Hygienepraktikum im Veterinäramt) zugelassen.

    Die Praktikumsvergabe erfolgt ausschließlich über das Veterinäramt.

    Entsprechende Anfragen sollten frühzeitig schriftlich beziehungsweise telefonisch an das Veterinäramt gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rohdenweg 65

    26135 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-4631

    Telefon Festnetz: 0441 235-4610

    E-Mail: veterinaerwesen@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Veterinärwesen Mit dem Begriff Veterinärwesen sind alle Aufgaben einer Veterinärbehörde gemeint, die dazu dienen, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen beziehungsweise zu erhalten und Leiden bei Tieren zu verhüten. Verbraucherschutz Unter Verbraucherschutz versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft, von sogenannten Bedarfsgegenständen, kosmetischen Erzeugnissen und Tabakerzeugnissen, um den Verbraucher vor Irreführung, Übervorteilung und/oder Gefährdung von Leib und Leben zu schützen; hierzu zählt auch die Durchführung der Schlachttier-Lebenduntersuchung und der amtlichen Fleischuntersuchung bei allen geschlachteten Tieren im ortsansässigen EG-Schlachtbetrieb. Die zentrale Aufgabe des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der Stadt Oldenburg ist die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Darüber hinaus sind die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz wichtige Arbeitsbereiche des Veterinäramtes. Verbraucherlotse Bei allgemeinen Verbraucherfragen hilft der "Verbraucherlotse", eine zentrale Anlaufstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), weiter. Bürgerinnen und Bürger können sich mit vielfältigen Fragen aus dem Verbraucheralltag an die Servicestelle wenden, zum Beispiel wenn es um grundlegende Verbraucherrechte oder aktuelle Fragen zur Lebensmittelsicherheit geht. Erreichbarkeit des Verbraucherlotsen Telefon: 0228 24252627, montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr Fax: 0228 68457220 E-Mail: info@verbraucherlotse.de Postanschrift: Verbraucherlotse, 53168 Bonn Internet: www.verbraucherlotse.de » Jeder Bürger kann sich mit Fragen oder gegebenenfalls Beschwerden zum Beispiel über Lebensmittel oder bei Tierschutzproblemen natürlich auch direkt an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wenden.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 570 26-179

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 23.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English