- Oldenburg (Oldenburg) (Niedersachsen)
Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel
- gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
- Hasentiere
- gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Allgemeine Informationen
Durchführung der
- amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung inklusive Nachuntersuchung
- Hygieneüberwachung
- Probenahmen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan
- Ausstellen von Genusstauglichkeitsbescheinigungen
Durchführung der
- amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung inklusive Nachuntersuchung
- Hygieneüberwachung
- Probenahmen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan
- Ausstellen von Genusstauglichkeitsbescheinigungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Herr Dr. Morthorst
Tierärztin Gorschlüter
Telefon: 0441 235-4610Â Â Â Â Â Â
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Ansprechpartner in der Fleischuntersuchungsstelle
Tierarzt W. Hägelen
Telefon: 0441 235-3236
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Ansprechpartnerin für Praktikumsplätze
Frau Wobig
Telefon: 0441 235-4615
E-Mail: veterinaerwesen[at]stadt-oldenburg.de
Der Schlachtbetrieb ist als Ausbildungsstätte für die Durchführung von vorgeschriebenen Praktika in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Tierart Rind) sowie der Hygieneüberwachung (Schlachthofpraktikum, Hygienepraktikum im Veterinäramt) zugelassen.
Die Praktikumsvergabe erfolgt ausschließlich über das Veterinäramt.
Entsprechende Anfragen sollten frühzeitig schriftlich beziehungsweise telefonisch an das Veterinäramt gestellt werden.
Herr Dr. Morthorst
Tierärztin Gorschlüter
Telefon: 0441 235-4610
Ansprechpartner in der Fleischuntersuchungsstelle
Tierarzt W. Hägelen
Telefon: 0441 235-3236
Ansprechpartnerin für Praktikumsplätze
Frau Wobig
Telefon: 0441 235-4615
E-Mail: veterinaerwesen[at]stadt-oldenburg.de
Der Schlachtbetrieb ist als Ausbildungsstätte für die Durchführung von vorgeschriebenen Praktika in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Tierart Rind) sowie der Hygieneüberwachung (Schlachthofpraktikum, Hygienepraktikum im Veterinäramt) zugelassen.
Die Praktikumsvergabe erfolgt ausschließlich über das Veterinäramt.
Entsprechende Anfragen sollten frühzeitig schriftlich beziehungsweise telefonisch an das Veterinäramt gestellt werden.
Ansprechpartner
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 23.04.2014
Stichwörter
Fleischuntersuchung, Schlachttieruntersuchung