Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Hasentiere 
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Hinweise für Hannover: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Untersuchungen bei Hausschlachtungen, Wilduntersuchungen, Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung

    Folgende Aufgabengebiete werden abgedeckt:

    • Schlachttier- und Fleischuntersuchung:
      Untersuchung der Schlachttiere vor und nach der Schlachtung; Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung
    • Durchführung der Untersuchungen bei Hausschlachtungen
    • Wilduntersuchungen: Maßnahmen bei positiven Trichinenbefunden Wildtieren (z. B. Wildschweinen), die im Stadtgebiet Hannover erlegt wurden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.

    Hinweise für Hannover: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Grundsätzlich können Sie sich in allen Belangen an uns wenden mit einer Ausnahme: die Annahme von Proben zur Trichinenuntersuchung.

    Diese erfolgt seit 01.05.2017 nur noch über die Region Hannover. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.21.3 - Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-31233

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31152

    E-Mail: 32.21.3@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Kontakt

    Fax: 0441 570 26-179

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Es fallen je nach Prüfaufwand Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 23.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fleischuntersuchung, Schlachttieruntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de