Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe
    99040005076000

    Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

    Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

    Beschreibung

    Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

    Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

    Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

    Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

    • Handwerkskammern,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände,
    • Kreditinstitute,
    • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

    Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handwerkskammer.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 52
    30161 Hannover

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Architektenkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 5
    30159 Hannover

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: info@aknds.de

    Telefon Festnetz: 0511 28096-0

    Fax: 0511 28096-19

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 15.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Moslestraße 6
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: info@oldenburg.ihk.de

    Telefon Festnetz: 0441 2220-0

    Fax: 0441 2220-111

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handwerkskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterwall 32
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

    Telefon Festnetz: 0441 232-0

    Fax: 0441 232-218

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 10.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
    • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
    • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine formalen Rechtsbehelfe möglich

    Verfahrensablauf

    Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

    Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
    • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
    • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

    Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Mehr zum Thema Gründungszuschuss und eine Möglichkeit Termine zu vereinbaren finden Sie hier: Seite der Arbeitsagentur

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Existenzgründer, arbeitslos, Existenzgründung, Gründungszuschuss, Fachkundige Stelle, Geschäftsplan prüfen, Stellungnahme, IHK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024