• Oldenburg (Oldenburg) (Niedersachsen)
Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe

Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Beschreibung

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handwerkskammer.

Hinweise für Niedersachsen: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handwerkskammer.

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Hohenzollernstraße 52

30161 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

Fax: 0049-511 39789-34

E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Architektenkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 5

30159 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 28096-0

Fax: 0511 28096-19

E-Mail: info@aknds.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 27.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Adresse

Hausanschrift

Moslestraße 6

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 2220-0

Fax: 0441 2220-111

E-Mail: info@oldenburg.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Theaterwall 32

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 232-0

Fax: 0441 232-218

E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan
  • Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe möglich

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.

Kosten

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Gründungszuschuss und eine Möglichkeit Termine zu vereinbaren finden Sie hier: Seite der Arbeitsagentur

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 29.10.2020

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Existenzgründer, arbeitslos, Fachkundige Stelle, Gründungszuschuss, Geschäftsplan prüfen, Existenzgründung, Stellungnahme, IHK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024