System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung
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    System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen: Feststellung - der flächendeckenden Einrichtung

    Wer ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen

    betreiben will, benötigt eine behördliche Feststellung.

    Die zuständige Stelle stellt auf Antrag

    Beschreibung

    Wer ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben will, benötigt eine behördliche Feststellung.
    Die zuständige Stelle stellt auf Antrag fest, dass das System in Niedersachsen flächendeckend eingerichtet ist.

    Die Feststellung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Feststellung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Feststellung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

    Nach erfolgter Feststellung ist die unentgeltliche regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise und flächendeckend in Niedersachsen zu gewährleisten. Die im Sammelsystem erfassten Verpackungen sind einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb der Systeme zusammenwirken.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Archivstraße 2
    30169 Hannover

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    nicht angegeben

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Feststellung oder nachträglich verlangen, dass der Systembetreiber eine angemessene, insolvenzsichere Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Stellen Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024