• Apen (Landkreis Ammerland, Niedersachsen)
Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Ausstellung

Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Ausstellung

Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen möchte, benötigt eine Sachkundebescheinigung.

Beschreibung

Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen möchte, benötigt seit dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit die Tätigkeit weiter ausgeführt werden darf.


Die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen für Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen möchte, stellt die zuständige Stelle aus. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierende Treibgase beruht.

Folgende Tätigkeiten sind betroffen:

  • Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  • Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
  • Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, der Handwerksinnung und der Industrie- und Handelskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Adresse

Hausanschrift

Moslestraße 6

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 2220-0

Fax: 0441 2220-111

E-Mail: info@oldenburg.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Theaterwall 32

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 232-0

Fax: 0441 232-218

E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Ammerland

Adresse

Hausanschrift

Ammerlandallee 12

26655 Westerstede

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04488 56-1681

E-Mail: ea@ammerland.de

Version

Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

Voraussetzungen

  • Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen muss grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung abgelegt werden.
  • Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen genügt die Teilnahme an einem Lehrgang.
  • Zudem muss die antragstellende Person im Fall von Tätigkeiten an:
    • Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
    • Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
    • Brandschutzsystemen und Feuerlöschern eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
    • Hochspannungsschaltanlagen eine theoretische und praktische Prüfungbestanden haben.
    • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erfolgreich an einem Trainingsprogramm teilgenommen haben.
  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kälteanlagenbauer erhalten die Sachkundebescheinigung ohne Ablegung einer Prüfung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (§ 12 Absatz 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV))

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 08.09.2023

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 12.09.2023

Stichwörter

Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Ausstellung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024