Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung
Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die
Erteilung einerErlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen
Stelle erteilt
Beschreibung
Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Die zuständige Stelle stellt über die bestandene Prüfung einen Sachkundenachweis aus.
Für sonstige Bewachungsgewerbe muss ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden.
- § 5 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV)Anerkennung anderer Nachweise
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Hausanschrift
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Formulare
Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt die zuständige Stelle zur Verfügung.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
bewachen, Personenschutz