Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe
    99050104000000

    Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung

    Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die

    Erteilung einerErlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen

    Stelle erteilt

    Beschreibung

    Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

    Die zuständige Stelle stellt über die bestandene Prüfung einen Sachkundenachweis aus.

    Für sonstige Bewachungsgewerbe muss ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Moslestraße 6
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: info@oldenburg.ihk.de

    Telefon Festnetz: 0441 2220-0

    Fax: 0441 2220-111

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt die zuständige Stelle zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    bewachen, Personenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024