Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

    Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung

    Beschreibung

    Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 40 Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    allgemeine Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 11:30 Uhr darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04131 26-1633

    Telefon Festnetz: 04131 26-1413

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

    • seinen Namen,
    • seine Anschrift,
    • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

    Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

    Formulare

    Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.

    Fristen

    Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de