Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Beschreibung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Hinweise für Radolfshausen: Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radolfshausen: Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.06.2011