Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Beschreibung
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
Hinweise für Stade: Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG)).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise für Stade: Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)
Für den Transport von gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) ist eine Beförderungserlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim zentral für das Land Niedersachsen. Die Börderungserlaubnisse gelten auch für Transporteure nicht gefährlicher Abfälle.
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim
Tel.: 05121 163-137 u. -237
Fax: 05121 163-339
www.gewerbeaufsichtsamt.niedersachsen.de
(Pfad: Umweltschutz/Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Beförderungserlaubnis)
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 08.00 - 16.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-stade.de
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden die Unterlagen gemäß § 9 Abs. 1 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) benötigt.
Hinweise für Stade: Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)
Mit der Anzeige ist beim GAA Hildesheim eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie der EU-Lizenz oder Güterkraftverkehrserlaubnis beizufügen. Außerdem sind die vollständigen Kontaktdaten mit E-Mailadresse anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 2.1.37 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 50,00 EUR und höchstens 2600,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. Der zuständigen Stelle ist eine Anzeige für die gewerbsmäßge Beförderung von Abfällen vorzulegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 12.07.2021