Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal Erteilung

    Ausbildungsbetrieb für Luftfahrer: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden kann oder der Bewerber oder seine Ausbilder persönlich ungeeignet sind; ergeben sich später solche Tatsachen, so ist die Erlaubnis zu widerrufen.

    Die praktische Ausbildung der Luftfahrer darf nur von Personen vorgenommen werden, die eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen (Fluglehrer).

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zweigstellen Wolfenbüttel und Oldenburg.

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 2355-115

    Telefon Festnetz: 0531 2355-0

    Fax: 0531 2355-710

    E-Mail: buergerinfo@lba.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2010

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 27

    26122 Innenstadt

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2010

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr ab 110.0 EUR bis 1250.0 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Flugschulen und Luftsportvereine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2011

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtsportbund, Sportclub, Sportvereine suchen, Fluglehrerin, Verein, Vereine, Fluglehrer, Sportverbände, Adresse suchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024