Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal Erteilung

    Ausbildungsbetrieb für Luftfahrer: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden kann oder der Bewerber oder seine Ausbilder persönlich ungeeignet sind; ergeben sich später solche Tatsachen, so ist die Erlaubnis zu widerrufen.

    Die praktische Ausbildung der Luftfahrer darf nur von Personen vorgenommen werden, die eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen (Fluglehrer).

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zweigstellen Wolfenbüttel und Oldenburg.

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 2355-115

    Telefon Festnetz: 0531 2355-0

    Fax: 0531 2355-710

    E-Mail: buergerinfo@lba.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 5

    38304 Wolfenbüttel

    Postanschrift

    Postfach 16 42

    38286 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2010 (von: Rabis, Torsten)

    Technisch geändert am 02.06.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr ab 110.0 EUR bis 1250.0 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Flugschulen und Luftsportvereine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2011

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sportclub, Sportverbände, Sportvereine suchen, Vereine, Adresse suchen, Verein, Fluglehrerin, Stadtsportbund, Fluglehrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)