• Wittmund (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Approbation als Tierarzt Erteilung

Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

Beschreibung

Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.

Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.  

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Ansprechpartner

Tierärztekammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Fichtestraße 13

30625 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 555091

Fax: 0511 550297

E-Mail: mail@tknds.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 30.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Bei den zuständigen Stellen können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.

Notwendig sind die gemäß § 4 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) erforderlichen Unterlagen. Sie können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden. 

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die Staatsangehörigkeit sowie
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes  

beziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.

Kosten

Die Erteilung der Approbation des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) werden für die Approbationserteilung je nach Beruf Gebühren bis zu 590,00 Euro erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

Hinweise (Besonderheiten)

Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation kann zu strafrechtlichen Folgen gemäß § 132a Strafgesetzbuch (StGB) führen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung am 10.12.2010

Version

Technisch erstellt am 19.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024