Approbation als Tierarzt Erteilung

    Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

    Beschreibung

    Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.

    Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Tierärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fichtestraße 13

    30625 Hannover

    Kontakt

    Fax: 0511 550297

    Telefon Festnetz: 0511 555091

    E-Mail: mail@tknds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei den zuständigen Stellen können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.

    Notwendig sind die gemäß § 4 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) erforderlichen Unterlagen. Sie können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

    Voraussetzungen

    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes

    beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.

    Kosten

    Die Erteilung der Approbation des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) werden für die Approbationserteilung je nach Beruf Gebühren bis zu 590,00 Euro erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation kann zu strafrechtlichen Folgen gemäß § 132a Strafgesetzbuch (StGB) führen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Tierarzt/ Tierärztin - Zulassung (Approbation)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung am 10.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English