Approbation als Tierarzt Erteilung
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    Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

    Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung erforderlich.

    Beschreibung

    Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.

    Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.  

    zuständige Stelle

    Tierärztekammer Niedersachsen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Tierärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fichtestraße 13
    30625 Hannover

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    Kontakt

    E-Mail: mail@tknds.de

    Telefon Festnetz: 0511 555091

    Fax: 0511 550297

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 10.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes  

    beziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antraf auf Approbation schriftlich oder elektronisch stellen. Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. 

    Nach erfolgter Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt. 

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Monate (Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. In den in der Approbationsordnung für Tierärzte genannten Fällen stehen vier Monate zur Verfügung.)

    Kosten

    Für Niedersachsen gilt hier § 1 i. V. m. der Anlage zu § 1, Nr. I.1.1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs kann zu strafrechtlichen Folgen führen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2009
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Hochschule, Hochschulabschluss, Berufsanerkennung, Qualifikation, Approbation, Berufserlaubnis, Diplomanerkennung, Veterinärmedizin, Gleichwertigkeit, Tiermedizin, Equivalence, Veterinärwesen, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024