Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung
Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung erforderlich.
Beschreibung
Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.
Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.
zuständige Stelle
Tierärztekammer Niedersachsen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Ansprechpartner
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
- den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
- die Staatsangehörigkeit sowie
- die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes
beziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können den Antraf auf Approbation schriftlich oder elektronisch stellen. Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Monate (Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. In den in der Approbationsordnung für Tierärzte genannten Fällen stehen vier Monate zur Verfügung.)
Kosten
Für Niedersachsen gilt hier § 1 i. V. m. der Anlage zu § 1, Nr. I.1.1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV).
Hinweise (Besonderheiten)
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs kann zu strafrechtlichen Folgen führen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung
Stichwörter
Hochschule, Hochschulabschluss, Berufsanerkennung, Qualifikation, Approbation, Berufserlaubnis, Diplomanerkennung, Veterinärmedizin, Gleichwertigkeit, Tiermedizin, Equivalence, Veterinärwesen, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen