• Soltau (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung

Beschreibung

Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten  Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Kultusministerium (MK)

Adresse

Hausanschrift

Hans-Böckler-Allee 5

30173 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 120-0

Fax: +49 511 120-7450

E-Mail: poststelle@mk.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 06.11.2012

Technisch geändert am 08.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium am 04.11.2015

Version

Technisch erstellt am 19.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024