• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Erteilung

Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang: Erteilung

Beschreibung

Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Adresse

Hausanschrift

Tulpenfeld 4

53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01

53105 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: 0228 14-0

Fax: 0228 14-8872

E-Mail: Poststelle@BNetzA.de

Version

Technisch erstellt am 04.02.2010

Technisch geändert am 18.02.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 21.02.2013

Version

Technisch erstellt am 19.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024