Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Erteilung

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang: Erteilung

    Beschreibung

    Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

    Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 01

    53105 Bonn

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 14-0

    Fax: 0228 14-8872

    E-Mail: Poststelle@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English