Abwasseranlagen: Genehmigung
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer
Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der
wasserrechtliche Einleitungserla
Beschreibung
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.
Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
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zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Dezernat 2 - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fenja Kwiatkowski
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: fenja.kwiatkowski@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-742
Fax: 04401 927-100
Frau Ute Peters
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: ute.peters@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-311
Fax: 04401 927-100
Frau Elke Schulze-Berger
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: elke.schulze-berger@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-635
Fax: 04401 927-100
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben
Stichwörter
ValidierungMU