Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

    Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern

    Allgemeine Informationen

    Alle baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Oldenburg als untere Wasserbehörde. Der Genehmigungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden.

    Beispiele:

    • Anlegestellen,
    • Brücken,
    • Durchlässe,
    • Einleit- und Entnahmebauwerke,
    • Stege,
    • Unterführungen
    • Verlegung von Leitungen unter oder am Gewässer

    Uferbefestigungen und längere Verrohrungen stellen hingegen einen Gewässerausbau dar.

    Genehmigung

    Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.

    Außerdem zu beachten:

    Kurze Verrohrungen erfolgen häufig für die Herstellung von Grundstückszufahrten. Durch die Herstellung einer Grundstückszufahrt wird eine Verbindung des Grundstücks mit der öffentlichen Straße geschaffen. Hierfür ist zusätzlich zur wasserrechtlichen Genehmigung eine Genehmigung beim Fachdienst Straßenunterhaltung des Amtes für Verkehr und Straßenbau zu beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen und ein Antragsformular.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Naturschutz und technischer Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 h

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2854

    Fax: 0441 235-2110

    E-Mail: umwelt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    In diesem Fachdienst werden die Aufgaben des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes bearbeitet. Außerdem überwacht er bei städtischen Beschaffungen die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Produkte.

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern

    Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen. Der Antrag muss einen Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der geplanten Anlage sowie eine Begründung enthalten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern

    Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewässerschutz

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English