Abwasseranlagen: Genehmigung
Beschreibung
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.
Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern
Alle baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Oldenburg als untere Wasserbehörde. Der Genehmigungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden.
Beispiele:
- Anlegestellen,
- Brücken,
- Durchlässe,
- Einleit- und Entnahmebauwerke,
- Stege,
- Unterführungen
- Verlegung von Leitungen unter oder am Gewässer
Uferbefestigungen und längere Verrohrungen stellen hingegen einen Gewässerausbau dar.
Genehmigung
Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Außerdem zu beachten:
Kurze Verrohrungen erfolgen häufig für die Herstellung von Grundstückszufahrten. Durch die Herstellung einer Grundstückszufahrt wird eine Verbindung des Grundstücks mit der öffentlichen Straße geschaffen. Hierfür ist zusätzlich zur wasserrechtlichen Genehmigung eine Genehmigung beim Fachdienst Straßenunterhaltung des Amtes für Verkehr und Straßenbau zu beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen und ein Antragsformular.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Naturschutz und technischer Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern
Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen. Der Antrag muss einen Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der geplanten Anlage sowie eine Begründung enthalten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anlagen in/an Gewässern
Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewässerschutz
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
ValidierungMU