Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

    Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

    Hinweise für Delmenhorst: Abwasseranlagen: Genehmigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums steht der Gewässer- und Bodenschutz. Ziel ist es hierbei, die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Bestandteile des Naturhaushaltes und damit als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern. Auf Basis einschlägiger Gesetze und Bestimmungen genehmigt und überwacht der Fachdienst:

    • Kleinkläranlagen
    • Grundwasserabsenkungen
    • Einleitungen in Gewässer
    • VAwS - Angelegenheiten
    • Altlasten
    • Hochwasserschutzanlagen
    • Indirekteinleiter
    • Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoff

    Der Fachdienst Umwelt gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst, der über die Zentrale der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin ist der Fachdienst Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen zur Stadtentwässerung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992861

    Fax: 04221 991256

    E-Mail: wasserwirtschaft@delmenhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMU

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de